Erbrecht im politischen Fokus

Das deutsche Erbrecht wurde in den letzten Jahren einige Male entrümpelt. Viele veraltete Bestimmungen standen auf dem Prüfstand. Hierzu gehört auch der Tatbestand des „unsittlichen Lebenswandels“. Dieser Begriff ist heute nicht mehr zeitgemäß und kann deshalb von den Nachlassgerichten auch nicht mehr richtig gedeutet werden. Das Erbrecht wurde diesbezüglich und auch im Hinblick auf weitere Vorschriften verändert und modernisiert. Auch weiterhin gibt es viele Kritiker, doch der Weg hin zu Reformen wurde schon einmal richtigerweise eingeschlagen und sollte weiter verfolgt werden.

Politiker sollten auf das Gleichgewicht achten im Erbrecht

Zusätzlich wurde auch das Erbschaftssteuerrecht im Bereich der Freibeträge angepasst. Die nahen Verwandten haben inzwischen wesentlich höhere Freibeträge. Benachteiligt sind lediglich die entfernten Verwandten. Sie haben niedrigere Freibeträge und das bleibt auch nach der Reform so. Benachteiligt sind auch homosexuelle Partnerschaften hier haben Fachleute und Politiker immer noch viel zu bemängeln und verbessern. Auch der demografische Wandel rückt immer mehr in den Mittelpunkt, deshalb gibt es auch hierbei noch großen Nachholbedarf. Die älter werdende Gesellschaft läuft Gefahr, nicht mehr testierfähig zu sein, denn die Altersdemenz schreitet mit zunehmender Veralterung der Bevölkerung voran. Das bedeutet, dass die Jungen auch entsprechend länger auf ihr Erbe warten müssen. Zudem besteht auch die Gefahr, dass die Pflegeleistungen für die älter werdenden Erblasser das Erbe auffressen. Das Erbrecht kommt immer dann zur Geltung, wenn ein Verstorbener kein Testament hinterlässt. Die Regelungen des Erbrechts sind sehr schwer verständlich für Laien. Dies ist keine Rechtsberatung, um rechtssichere Informationen zu erhalten konsultieren Sie bitte einen Anwalt.